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   VGH Baden-Württemberg, 06.06.2017 - 4 S 1055/17   

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VGH Baden-Württemberg, 06.06.2017 - 4 S 1055/17 (https://dejure.org/2017,21392)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.06.2017 - 4 S 1055/17 (https://dejure.org/2017,21392)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Juni 2017 - 4 S 1055/17 (https://dejure.org/2017,21392)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinreichender nachträglicher Eilrechtsschutz gegen eine zukünftige Beförderungsauswahl ; Willkürverbot als Prüfungsmaßstab für die ämtergleiche Dienstpostenvergabe; Maßgeblichkeit des halben Auffangstreitwerts für den Streitwert im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 123 VwGO, Art 33 Abs 2 GG, Art 3 Abs 1 GG
    (Kein) Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine zukünftige Beförderungsauswahl; Kein Anordnungsgrund bezüglich der Vergabe eines Dienstpostens; Willkürverbot als Prüfungsmaßstab der ämtergleichen Dienstpostenvergabe; Streitwert im vorläufigen Rechtsschutzverfahren bezüglich ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkurrentenstreit; Dienstpostenkonkurrenz; Ämtergleicher Dienstposten; Erprobungsdienstposten

  • rechtsportal.de

    Hinreichender nachträglicher Eilrechtsschutz gegen eine zukünftige Beförderungsauswahl; Willkürverbot als Prüfungsmaßstab für die ämtergleiche Dienstpostenvergabe; Maßgeblichkeit des halben Auffangstreitwerts für den Streitwert im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 354
  • VBlBW 2017, 475
  • DÖV 2017, 782
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 19.11.2015 - 2 A 6.13

    Beamter; BND; Auslandsresidentur; Behörde; Dienstposten; ämtergleiche Umsetzung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.06.2017 - 4 S 1055/17
    Daran fehlt es nur dann, wenn die vom Antragsteller beanspruchte Rechtsposition offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise bestehen oder ihm zustehen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.11.2015 - 2 A 6.13 -, Juris).

    Für die vorliegende, nicht statusrelevante Hin-Umsetzung kommt als Prüfungsmaßstab allein das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG in Betracht (vgl. aber BVerwG, Urteil vom 19.11.2015 - 2 A 6.13 -, Juris Rn. 27, wonach mangels subjektiver Rechtsposition bei der ämtergleichen Umsetzung selbst das Willkürverbot nicht eingreifen soll).

    Eine solche Konstellation ist ohnehin nur ganz ausnahmsweise denkbar, etwa wenn der in Rede stehende Dienstposten der einzig gesundheitlich unbedenkliche für den Beamten wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.11.2015 - 2 A 6.13 -, Juris).

    Der Inhalt einer Stellenausschreibung muss auch insoweit durch eine am objektiven Empfängerhorizont potentieller Bewerber orientierte Auslegung ermittelt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.11.2015 - 2 A 6.13 -, Juris).

    Insbesondere wäre ausgehend von der neueren Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.11.2015 - 2 A 6.13 -, Juris), die eine solche freiwillige Unterwerfung - nur noch - als Sondersituation in Betracht zieht, hierfür eine eindeutige Erklärung zu fordern, an der es jedenfalls fehlt.

    Eine nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung hierüber würde die Reichweite des Leistungsprinzips als Auswahlmaßstab erweitern, ohne dass dem ein Rechtsanspruch des Umsetzungsbewerbers korrespondiert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.03.2010 - 1 WB 37.09 - zum Ausschluss des Anspruchs auf fehlerfreie Ermessensausübung bei einer begehrten Hin-Umsetzung s. BVerwG, Urteil vom 19.11.2015 - 2 A 6.13 -, beide Juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2016 - 4 S 2078/16

    Konkurrentenstreit - Vorstellungsgespräch als Erkenntnisquelle

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.06.2017 - 4 S 1055/17
    Ein Anordnungsgrund ist regelmäßig zu verneinen, wenn um die Vergabe eines Dienstpostens gestritten wird, der keine qualifizierte Vorwirkung für die Vergabe des Statusamts entfaltet (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27.07.2016 - 4 S 1083/16 -, IÖD 2016, 218, und vom 06.12.2016 - 4 S 2078/16 -, IÖD 2017, 14, jeweils Juris).

    Im Übrigen sei die Entscheidung des Senats vom 06.12.2016 - 4 S 2078/16 - in den Blick zu nehmen.

    Zu ergänzen ist allerdings erneut, dass es in einem solchen Fall jedenfalls grundsätzlich unzulässig ist, eine Beförderungsauswahl anhand der Anforderungen eines Dienstpostens zu treffen (vgl. Senatsbeschluss vom 06.12.2016 - 4 S 2078/16 -, Juris m.w.N.).

    23 bb) Ein Anordnungsgrund ist also bezüglich einer beabsichtigten Dienstpostenbesetzung vor diesem Hintergrund nur dann zu bejahen, wenn die Wahrnehmung des Dienstpostens - bereits vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens - eine qualifizierte Vorwirkung für die Vergabe des Statusamts entfaltet ("Erprobungsdienstposten"; vgl. Senatsbeschlüsse vom 27.07.2016 - 4 S 1083/16 - und vom 06.12.2016 - 4 S 2078/16 -, jeweils Juris), d.h. dazu führt, dass sich der Beigeladene - bereits vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens - um das höhere Statusamt bewerben kann, während der Antragsteller die normativen Voraussetzungen für eine entsprechende Beförderung weiterhin nicht erfüllt.

    Denn die streitige Funktionsvergabe entfaltet hier keinesfalls solchermaßen qualifizierte, d.h. bereits die Zugehörigkeit zum Bewerberkreis um das Statusamt präjudizierende Vorwirkung (vgl. Senatsbeschluss vom 06.12.2016 - 4 S 2078/16 - vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 - und vom 19.12.2014 - 2 VR 1.14 -, sowie Urteil vom 03.12.2014 - 2 A 3.13 -, jeweils Juris).

    Alleine aus einer eventuellen Höherwertigkeit des ausgeschriebenen Dienstpostens bezogen auf die Statusämter des Antragstellers und des Beigeladenen könnte sich damit hier keine qualifizierte Vorwirkung der Dienstpostenvergabe ergeben (vgl. Senatsbeschluss vom 06.12.2016 - 4 S 2078/16 -, Juris).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.06.2017 - 4 S 1055/17
    Die streitgegenständliche Entscheidung enthält, unabhängig von für deren Verständnis nicht maßgeblichen Intentionen des Dienstherrn (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, Juris), keine Auswahlentscheidung hinsichtlich der künftigen Vergabe eines Statusamts der Besoldungsgruppe A 13. Entscheidend ist insoweit zunächst der Inhalt der Stellenausschreibung, ausgehend vom objektiven Empfängerhorizont potentieller Bewerber (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 - und vom 08.07.2014 - 2 B 7.14 -, jeweils Juris).

    Denn die streitige Funktionsvergabe entfaltet hier keinesfalls solchermaßen qualifizierte, d.h. bereits die Zugehörigkeit zum Bewerberkreis um das Statusamt präjudizierende Vorwirkung (vgl. Senatsbeschluss vom 06.12.2016 - 4 S 2078/16 - vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 - und vom 19.12.2014 - 2 VR 1.14 -, sowie Urteil vom 03.12.2014 - 2 A 3.13 -, jeweils Juris).

    Eine Einengung des Bewerberfelds anhand der Anforderungen eines bestimmten Dienstpostens ist hiermit grundsätzlich unvereinbar (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 - und vom 19.12.2014 - 2 VR 1.14 -, jeweils Juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2007 - 4 S 2020/07

    Auswahlentscheidung bei Übertragung eines Dienstpostens; Umsetzungsbewerber;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.06.2017 - 4 S 1055/17
    Besetzt der Dienstherr den Dienstposten ämtergleich, schließt der Senat nunmehr aus, dass eine Selbstbindung des Dienstherrn an die Grundsätze des Art. 33 Abs. 2 GG ämtergleichen Mitbewerbern weitergehende subjektive Rechte vermittelt (Aufgabe der früheren Rechtsprechung vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 16.10.2007 - 4 S 2020/07 -, Juris m.w.N.).

    34 Jedenfalls schließt der Senat es nunmehr im Falle einer ausschließlich ämtergleichen Dienstpostenvergabe aus, dass eine - ggf. auch ausdrücklich erklärte - Selbstbindung des Dienstherrn an die Grundsätze des Art. 33 Abs. 2 GG Bewerbern weitergehende subjektive Rechte vermittelt (insoweit Aufgabe des Senatsbeschlusses vom 16.10.2007 - 4 S 2020/07 -, Juris).

    Gründe, wegen denen die Kürzung hier nicht angemessen erscheinen könnte, sind nicht ersichtlich (auch insoweit Aufgabe des Senatsbeschlusses vom 16.10.2007 - 4 S 2020/07 -, Juris).

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.06.2017 - 4 S 1055/17
    Denn die streitige Funktionsvergabe entfaltet hier keinesfalls solchermaßen qualifizierte, d.h. bereits die Zugehörigkeit zum Bewerberkreis um das Statusamt präjudizierende Vorwirkung (vgl. Senatsbeschluss vom 06.12.2016 - 4 S 2078/16 - vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 - und vom 19.12.2014 - 2 VR 1.14 -, sowie Urteil vom 03.12.2014 - 2 A 3.13 -, jeweils Juris).

    Eine Einengung des Bewerberfelds anhand der Anforderungen eines bestimmten Dienstpostens ist hiermit grundsätzlich unvereinbar (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 - und vom 19.12.2014 - 2 VR 1.14 -, jeweils Juris).

  • BVerwG, 26.01.2017 - 1 WB 47.15

    Zulassung zum LGAN oder LGAI Lehrgang; Altersdiskriminierung; Bestenauslese

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.06.2017 - 4 S 1055/17
    Art. 33 Abs. 2 GG ist kein allgemeiner und pauschaler Grundsatz zu entnehmen, dass die Bewerbung auf einen bestimmten förderlichen Dienstposten grundsätzlich zwei oder mehrere Male zu ermöglichen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.01.2017 - 1 WB 47.15 -, Juris zur Teilnahme an einem in besonderer und typischer Weise förderlichen Lehrgang).

    Für die Nichtberücksichtigung einer Bewerbung genügt es als sachlicher Grund, dass damit eine Konstellation vorliegt, die die abschließende Entscheidung über die Eignung aktuell nicht zulässt (vgl. Senatsbeschluss vom 10.03.2017 - 4 S 124/17 -, Juris; zu § 3 Abs. 1 SG vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.01.2017 - 1 WB 47.15 -, Juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 4 S 1083/16

    Kein Anordnungsgrund im Konkurrentenstreitverfahren, wenn der Dienstherr den

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.06.2017 - 4 S 1055/17
    Ein Anordnungsgrund ist regelmäßig zu verneinen, wenn um die Vergabe eines Dienstpostens gestritten wird, der keine qualifizierte Vorwirkung für die Vergabe des Statusamts entfaltet (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27.07.2016 - 4 S 1083/16 -, IÖD 2016, 218, und vom 06.12.2016 - 4 S 2078/16 -, IÖD 2017, 14, jeweils Juris).

    23 bb) Ein Anordnungsgrund ist also bezüglich einer beabsichtigten Dienstpostenbesetzung vor diesem Hintergrund nur dann zu bejahen, wenn die Wahrnehmung des Dienstpostens - bereits vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens - eine qualifizierte Vorwirkung für die Vergabe des Statusamts entfaltet ("Erprobungsdienstposten"; vgl. Senatsbeschlüsse vom 27.07.2016 - 4 S 1083/16 - und vom 06.12.2016 - 4 S 2078/16 -, jeweils Juris), d.h. dazu führt, dass sich der Beigeladene - bereits vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens - um das höhere Statusamt bewerben kann, während der Antragsteller die normativen Voraussetzungen für eine entsprechende Beförderung weiterhin nicht erfüllt.

  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 37.09

    Förderungsbewerber; Grundsatz der Bestenauslese; Konkurrentenstreitigkeit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.06.2017 - 4 S 1055/17
    Eine nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung hierüber würde die Reichweite des Leistungsprinzips als Auswahlmaßstab erweitern, ohne dass dem ein Rechtsanspruch des Umsetzungsbewerbers korrespondiert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.03.2010 - 1 WB 37.09 - zum Ausschluss des Anspruchs auf fehlerfreie Ermessensausübung bei einer begehrten Hin-Umsetzung s. BVerwG, Urteil vom 19.11.2015 - 2 A 6.13 -, beide Juris).
  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.06.2017 - 4 S 1055/17
    Denn der Einsatz auf einem "gebündelten" Dienstposten stellt grundsätzlich für Beamte in jedem der zugeordneten Statusämter eine amtsangemessene (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - sowie Senatsbeschluss vom 16.11.2015 - 4 S 1939/15 -, m.w.N.) und damit zugleich keine "höherwertige" Beschäftigung dar.
  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.06.2017 - 4 S 1055/17
    cc) Schließlich kann hier offenbleiben, in welchen Fällen die Konkurrenz um die Vergabe eines in besonderer und typischer Weise förderlichen Dienstpostens ohne qualifizierte Vorwirkung ("höherwertiger bzw. förderlicher Dienstposten") eine im Lichte des Art. 33 Abs. 2 GG zu würdigende mittelbare Statusrelevanz hat, der mit einer behördlichen Ausblendungs- bzw. Befristungszusage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.2016 - 2 VR 1.16 -, Juris Rn. 14) oder einer gerichtlichen Ausblendungs- bzw. Befristungsmaßgabe Rechnung getragen werden kann.
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

  • BVerwG, 03.12.2014 - 2 A 3.13

    Abbruch; Aufgabenbereich; Ausschreibung; Auswahlverfahren;

  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 4.87

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage - Ernennung eines Mitbewerbers -

  • BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 20.84

    Rechtswidrigkeit der Beamtenumsetzung - Zustimmung des Personalrats -

  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2017 - 4 S 124/17

    Fehlende charakterliche Eignung für den Polizeivollzugsdienst

  • BVerwG, 21.11.1996 - 2 A 3.96

    Beamtenrecht - Beförderung, Ausschluss der Konkurrentenklage nach bereits

  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2015 - 4 S 1939/15

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes für einen nicht zum Zuge gekommenen Bewerber

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

  • BVerwG, 08.07.2014 - 2 B 7.14

    Anforderungsprofil; interne Stellenausschreibung; objektiver Erklärungsinhalt;

  • VG Freiburg, 06.06.2019 - 13 K 5668/18

    (Kein Anspruch eines/r Bewerbers/in bei Abbruch eines Auswahlverfahrens für eine

    Daran fehlt es aber dann, wenn die vom Antragsteller beanspruchte Rechtsposition offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise bestehen oder ihm zustehen kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.06.2017 - 4 S 1055/17 -, juris; vgl. zur Klagebefugnis BVerwG, Urteil vom 19.11.2015 - 2 A 6.13 -, m. w. N. bei juris).

    Insofern kann entweder eine ämtergleiche Dienstpostenvergabe erfolgen oder aber auch eine Bestenauswahl stattfinden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.06.2017, a. a. O., Rn. 32).

    Ein Beamter hat dementsprechend grundsätzlich keinen Anspruch auf einen bestimmten Dienstposten, sondern allein auf eine amtsangemessene Beschäftigung (vgl. u. a. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.06.2017, a. a. O., Rn. 20; BVerwG, Beschluss vom 07.12.2016 - 1 WDS-VR 4.16 -, juris Rn. 28).

    Sie ist daher grundsätzlich und damit auch hier nicht an die hierzu in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Maßstäbe gebunden (vgl. BVerwG, Urteile vom 19.11.2015, a. a. O., Rn. 20 sowie vom 01.03.2018, a. a. O., Rn. 21 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.06.2017, a. a. O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.11.2017 - 6 A 2314/15 -, juris Rn. 54 ff.; vgl. dazu auch Dr. Klaus von der Weiden, Abbruch eines Auswahlverfahrens wegen Umstrukturierung, jurisPR-BVerwG 5/2019 Anm. 5).

    Ist sie mit höherrangigem Recht und vom Normgebern verfolgten Zielen nicht vereinbar, widerspricht sie dem Grundsatz der Gewaltenteilung und ist als kompetenzüberschreitende Eigenmacht unwirksam (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.06.2017, a. a. O., Rn. 34; diese Frage offenlassend: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.11.2017, a. a. O., Rn. 63).

    Nach Auffassung der Kammer steht die Annahme eines solchen Ausnahmefalls aber nicht mehr im Einklang mit der neuen Dogmatik zum Konkurrentenstreitverfahren, welche vom Bundesverwaltungsgericht mit den Beschlüssen vom 10.05.2016 (a. a. O.) sowie vom 21.12.2016 (- 2 VR 1.16 -, juris) entwickelt und vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschlüsse vom 27.07.2016 - 4 S 1083/16 -, juris, vom 06.12.2016 - 4 S 2078/16 -, juris sowie vom 06.06.2017, a. a. O. ; vgl. dazu Bergmann/Paehlke-Gärtner, Zur Dogmatik des Konkurrentenstreits, NVwZ 2018, 110 ff. sowie jüngst VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.02.2019 - 4 S 2770/18 - juris) fortgeführt und weiterentwickelt worden ist.

    Zwar kommt für eine nicht statusrelevante Umsetzung bzw. Versetzung das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG als Prüfungsmaßstab in Betracht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 06.06.2017, a. a. O., Rn. 30 sowie vom 09.10.2018 - 4 S 1773/18 -, juris Rn. 10; siehe aber auch BVerwG, Urteil vom 19.11.2015, a. a. O., Rn. 27, wonach mangels subjektiver Rechtsposition bei der ämtergleichen Umsetzung selbst das Willkürverbot nicht eingreifen soll).

    Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO gegen diese Dienstpostenvergabe hätte allerdings aufgrund eines fehlenden Anordnungsgrunds keine Aussicht auf Erfolg, da die Vergabe der Dienstposten jederzeit wieder rückgängig gemacht werden könnte (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.06.2017, a. a. O., Rn. 17 ff.).

    Denn der Antragsteller kann nach keiner Betrachtungsweise einen Anspruch auf eine - auch nur vorübergehende - Zuweisung des ämtergleichen Dienstpostens haben, da ein Beamter grundsätzlich keinen Anspruch auf einen bestimmten Dienstposten, sondern allein auf eine amtsangemessene Beschäftigung hat (vgl. u. a. BVerwG, Urteil vom 19.11.2015, a. a. O., Rn. 16; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 06.06.2017, a. a. O., Rn. 20 sowie vom 09.10.2018, a. a. O., Rn. 8).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2019 - 4 S 2980/19

    Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens bei Konkurrentenstreit um nicht

    Ausgehend vom objektiven Empfängerhorizont potentieller Bewerber (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.07.2014 - 2 B 7.14 -, Juris Rn. 8; Senatsbeschluss vom 06.06.2017 - 4 S 1055/17 -, Juris Rn. 8) ergibt sich aus der Stellenbeschreibung damit hinreichend klar, dass es allein um den Dienstposten des/r stellvertretenden Dienstgruppenleiters/in geht.

    Hat ein Beamter ein Statusamt einer der von der Bündelung betroffenen Besoldungsgruppe inne, stellt der Einsatz in jedem der dem Dienstposten zugeordneten Statusämter grundsätzlich eine amtsangemessene (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 -, Juris Rn. 48) und damit zugleich keine "höherwertige" Beschäftigung dar (BVerwG, Urteile vom 25.09.2014 - 2 C 16.13 -, Juris Rn. 27, und vom 30.06.2011 - 2 C 19.10 -, Juris Rn. 30; Senatsbeschluss vom 06.06.2017 - 4 S 1055/17 -, Juris Rn. 24; vgl. auch Bayer. VGH, Beschluss vom 10.04.2013 - 6 ZB 12.1442 -, Juris Rn. 6).

    Insoweit ist bereits zweifelhaft, ob es eine Selbstbindung des Dienstherrn zugunsten von Bewerbern ohne Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG geben kann (vgl. Senatsbeschluss vom 06.06.2017 - 4 S 1055/17 -, Juris Rn. 32 ff.).

    Jedenfalls aber wäre - ausgehend von der neueren Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.11.2015 - 2 A 6.13 -, Juris), die eine solche freiwillige Unterwerfung nur noch als Sondersituation in Betracht zieht - hierfür eine eindeutige, positive Erklärung zu fordern (Senatsbeschluss vom 06.06.2017 - 4 S 1055/17 -, Juris Rn. 32; OVG NRW, Beschluss vom 30.11.2017 - 6 A 2314/15 -, Juris Rn. 70).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2017 - 6 A 2314/15

    Verletzung subjektiver Rechte eines Beamten bei einer Auswahl unter Bewerbern um

    Ablehnend VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 6. Juni 2017 - 4 S 1055/17 -, IÖD 2017, 182 = juris, Rn. 34.

    vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 6. Juni 2017 - 4 S 1055/17 -, a. a. O., Rn. 32; von der Weiden, ThürVBl.

    - 4 S 1055/17 -, a. a. O., Rn. 31.

  • VG Freiburg, 19.03.2024 - 3 K 1471/23
    Bei der streitgegenständlichen "Funktionsstelle" handelt es sich sowohl nach der Stellenausschreibung (vgl. insoweit zum maßgeblichen objektiven Empfängerhorizont potentieller Bewerber BVerwG, Beschlüsse vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 - und vom 08.07.2014 - 2 B 7.14 -, jeweils juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.06.2017 - 4 S 1055/17 -, VBlBW 2017, 475) als auch nach übereinstimmender Auffassung der Beteiligten nicht um ein Statusamt, sondern um einen nach A 15 bewerteten Dienstposten.
  • VG München, 17.04.2023 - M 30 E 22.4913

    AfD - Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Beobachtung durch das Bayerische

    Es erscheint jedenfalls nicht ausgeschlossen (vgl. BVerwG, U.v. 19.11.2015 - 2 A 6/13 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 30.12.2020 - 20 CE 20.3002 - juris Rn. 8; VGH BW, B.v. 6.6.2017 - 4 S 1055/17 - NVwZ-RR 2018, 354/355; Schoch in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 43. EL August 2022, § 123 VwGO Rn. 107), dass der Antragstellerin ein sich in Ermangelung einer spezialgesetzlichen Rechtsgrundlage aus grundrechtlich geschützten Rechtspositionen abzuleitender öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch (st.Rspr., vgl. z.B. BVerwG, U.v. 25.1.2012 - 6 C 9.11 - juris Rn. 22; U.v. 21.5.2008 - 6 C 13.07 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 23.9.2010 - 10 CE 10.1830 - juris Rn. 18, B.v. 16.7.2010 - 10 CE 10.1201 - juris Rn. 16; SächsOVG, B.v. 6.7.2012 - 5 B 172/12 - juris Rn. 21) in Bezug auf die Beobachtung durch den Antragsgegner und deren öffentliche Bekanntgabe sowie ein Anspruch auf Löschung der Pressemitteilung und auf Richtigstellung zusteht, da die Antragstellerin von der Beobachtung und der Bekanntgabe betroffen wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2024 - 4 S 1978/23

    Öffentliches Dienstrecht: Bewerbungsverfahrensanspruch; Einengung des

    Unter Verweis auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19.11.2015 - 2 A 6.13 -, Juris Rn. 22; Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, Juris Rn. 32), der sich der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 12.12.2013 - 4 S 2153/13 -, Juris Rn. 5; Senatsbeschluss vom 06.06.2017 - 4 S 1055/17 -, Juris Rn. 8; Senatsbeschluss vom 16.12.2019 - 4 S 2980/19 -, Juris Rn. 11), ist das Verwaltungsgericht in Bezug auf den Auslegungsmaßstab zutreffend zunächst davon ausgegangen, dass der Inhalt bzw. Text einer Stellenausschreibung mit dem vorgegebenen Anforderungsprofil, welches die Grundlage für die Auswahlentscheidung bildet (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.03.2011 - 5 C 16.10 -, BVerwGE 139, 135 = Juris Rn. 23), am objektiven Empfängerhorizont potentieller Bewerber orientiert auszulegen ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2021 - 6 B 583/21

    Beigeordneter; Gemeinderat; Wahl; Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens;

    vgl. zu einer solchen Konstellation etwa auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. Juni 2017- 4 S 1055/17 -, NVwZ-RR 2018, 354 = juris Rn. 9 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 25. Januar 2021 - 3 CE 20.3148 -, DRiZ 2021, 202 = juris Rn. 16.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2019 - 4 S 2770/18

    Dienstpostenbesetzung; Auswahlverfahren bei Bewerbern unterschiedlicher

    In der vom Senat in Folge des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.05.2016 (- 2 VR 2.15 -, Juris ) durch Leitsatz-Beschlüsse vor allem vom 27.07.2016 (- 4 S 1083/16 -, Juris ), 28.09.2016 (- 4 S 1578/16 -, Juris ), 06.12.2016 (- 4 S 2078/16 -, Juris ), 06.06.2017 (- 4 S 1055/17 -, Juris ) und 19.06.2018 (- 4 S 828/18 -, Juris ) entwickelten Dogmatik, die den Bogen vom Konkurrentenstreit um (1) ämtergleiche Dienstposten, über (2) förderliche Dienstposten, über (3) Erprobungsdienstposten bis hin zum (4) Statusamt spannt, wird die rechtliche Trennung zwischen einem Dienstpostenstreit mit Art. 3 Abs. 1 GG-Maßstab und einem Statusamtsstreit mit Art. 33 Abs. 2 GG-Maßstab betont, was sich bis hin zum Streitwert auswirkt (ausführlich: Bergmann/Paehlke-Gärtner, NVwZ 2018, 110).
  • VGH Bayern, 22.03.2022 - 6 CE 22.305

    Umsetzungsbewerbung eines Tarifbeschäftigten auf gleichwertige Beamtenstelle

    Nach ständiger Rechtsprechung fehlt es in solchen Fällen einer sog. reinen Umsetzung- bzw. Dienstpostenkonkurrenz daher in aller Regel am Vorliegen eines Anordnungsgrundes (vgl. BVerwG, B.v. 12.7.2018 - 2 B 13.18 - juris Rn. 4; U.v. 19.11.2015 - 2 A 6.13 - juris Rn. 19; VGH BW, B.v. 6.6.2017 - 4 S 1055/17 - juris Rn. 17; OVG NW, B.v. 9.3.2010 - 1 B 1472/09 - juris Rn. 12 m.w.N.; BayVGH, B.v. 3.12.2009 - 3 CE 09.1662 - juris Rn. 43).

    Ein Anspruch auf Umsetzung auf einen bestimmten (konkret-funktionellen) Dienstposten besteht weder für einen Beamten (ständige Rechtsprechung, vgl. VGH BW, B.v. 6.6.2017 - 4 S 1055/17 - juris Rn. 20) noch für einen Tarifangestellten im öffentlichen Dienst.

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2021 - 4 S 4274/20

    Konkurrenteneilverfahren um den Dienstposten "Leiter/in der Dienststelle

    Der Senat sieht dementsprechend auch keinen Anordnungsgrund für die begehrte sofortige Rückgängigmachung der erfolgten Dienstpostenbesetzung im Wege des Eilrechtsschutzes gemäß § 123 VwGO (vgl. Senatsbeschluss vom 06.06.2017 - 4 S 1055/17 -, Juris Rn. 23), wollte man die Eilanträge auf Erlass von "Hängebeschlüssen" antragsfreundlich insoweit erweiternd auslegen.

    Im Rahmen einer solchen Auswahlentscheidung gelten nicht die für Beförderungen entwickelten Grundsätze, denn dienstliche Beurteilungen sind insoweit vor allem im Binnensystem eines Dienstherrn aussagekräftig (Senatsbeschluss vom 06.06.2017 - 4 S 1055/17 -, Juris Rn. 11).

  • VG Freiburg, 13.11.2023 - 3 K 1381/23

    Konkurrentenstreit um die Besetzung der Stelle des Präsidenten einer

  • VGH Hessen, 05.07.2022 - 1 B 647/22

    Zur Rechtmäßigkeit (beförderungs-)amtsbezogener Eignungsanforderungen in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2021 - 1 A 24/18

    Konkurrieren von Polizeibeamten um Dienstposten

  • VGH Bayern, 31.05.2019 - 3 CE 19.715

    Umsetzung einer schwerbehinderten geschäftsleitenden Beamtin

  • VG München, 11.12.2023 - M 5 E 23.621

    Einstweilige Anordnung, Stellenbesetzung, Abbruch des Besetzungsverfahrens,

  • VG München, 14.12.2021 - M 5 E 21.4451

    Richterrecht, Stellenbesetzung, (vorläufiger) vorbeugender Rechtsschutz vor

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2017 - 4 S 2099/17

    Beförderung bei Stellenblockade

  • VG München, 31.08.2022 - M 5 E 22.3828

    Vorgezogenes Altersruhegeld, Kein Rechtschutzbedürfnis für vorläufigen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2019 - 6 A 238/17

    Klage eines Polizeihauptkommissars auf Neuerstellung seiner dienstlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2022 - 4 S 3570/21

    Beamtenrechtliche Beförderungskonkurrenz: fehlender enger zeitlicher Zusammenhang

  • VG Freiburg, 07.12.2022 - 3 K 2295/22

    Beförderung auf einen förderlichen Dienstposten; Leistungsvergleich; Einbeziehung

  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2019 - 4 S 2538/19

    Streitwert bei ämtergleicher, mit einer Funktionsleistungszulage verbundenen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2020 - 1 M 47/20

    Anordnungsgrund nach § 123 Abs. 1 VwGO bei Besetzung eines

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2022 - 10 S 37.22

    Eilrechtsschutz gegen die vorzeitige Entlassung eines Direktoriumsmitglieds der

  • VG Düsseldorf, 01.07.2020 - 2 K 7698/18
  • VG Bayreuth, 02.04.2020 - B 5 E 20.130

    Konkurrentenrechsstreit bei gebündeltem Dienstposten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2022 - 10 S 27.22

    Eilrechtsschutz gegen die vorzeitige Entlassung eines Direktoriumsmitglieds der

  • VG Würzburg, 15.11.2017 - W 1 E 17.1184

    Kein Anordnungsgrund bei reiner Dienstpostenkonkurrenz

  • VGH Bayern, 25.05.2023 - 6 CE 23.737

    Wiedereinplanung nach Sonderurlaub - Umsetzung

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